Kostenloses Werkzeug
Impressum erstellen – für Österreich und Deutschland.
Rechtsform auswählen, Angaben eintragen, Text kopieren. Für Privatpersonen, Vereine, Einzelunternehmen mit und ohne Registereintrag und für Gesellschaften. Ohne Anmeldung, ohne Pflicht-Rückverweis.
- Alles bleibt in deinem Browser – nichts wird gesendet
- Deutschland mit § 5 DDG, nicht mit dem alten TMG
- Der Hinweis auf idigIT ist freiwillig und abschaltbar
- 21 Rechtsformen, je Land die richtigen Gesetze
- 1 Rechtsform
- 2 Deine Angaben
- 3 Dein Impressum
Wofür brauchst du das Impressum?
Land und Rechtsform bestimmen, welche Angaben Pflicht sind – und welche Gesetze am Ende unter deinem Impressum stehen.
Bitte wähle zuerst eine Rechtsform aus.
Deine Angaben
Pflichtfelder sind mit * markiert. Alles andere kannst du weglassen – leere Felder erscheinen nicht im Ergebnis.
Fertig. Das ist dein Impressum.
Kopier dir den Text und leg auf deiner Website eine Seite „Impressum" an. Sie sollte von jeder Seite aus mit einem Klick erreichbar sein – meistens über den Fußbereich.
Hat dir das geholfen?
Dann kostet dich eine kurze Bewertung dreißig Sekunden – und sie sorgt dafür, dass die Nächsten das Werkzeug überhaupt finden. Kostenlos bleibt es so oder so.
Der Unterschied
Kein Rückverweis, kein Konto, keine E-Mail-Adresse.
Die bekannten Impressum-Generatoren sind kostenlos – unter einer Bedingung: Am Ende deines Impressums steht ein Link auf ihre Website. Wer ihn entfernt, verstößt gegen die Nutzungsbedingungen.
Das ist ihr gutes Recht, aber es heißt: Du zahlst mit einem Verweis von deiner Website auf ihre. Bei mir darfst du die Zeile wegnehmen – dafür gibt es unter der Ausgabe einen eigenen Haken.
Wenn du sie stehen lässt, freut mich das. Es ist nur keine Bedingung.
Und deine Daten bleiben bei dir
Das Werkzeug rechnet vollständig in deinem Browser. Es gibt kein Formular an einen Server, keine Zwischenspeicherung, kein Konto. Wenn du den Reiter schließt, ist alles weg.
Das lässt sich nachprüfen: Öffne die Entwicklerwerkzeuge deines Browsers, geh auf „Netzwerk" und füll das Formular aus. Es wird keine einzige Anfrage abgeschickt. Ein Werkzeug für Impressumsdaten, das die Daten einsammelt, wäre ein Widerspruch in sich.
Kurz erklärt
Wer braucht überhaupt ein Impressum?
Kürzer als jede Rechtsberatung: Fast jede Website, die über das rein Private hinausgeht. Die Unterschiede stecken im Detail.
Privatpersonen
Eine reine Hobbyseite ohne Werbung braucht wenig bis nichts. Sobald aber Werbebanner, Affiliate-LinkEin Verweis, für den der Empfehlende eine Provision bekommt, wenn darüber gekauft wird. Er muss gekennzeichnet werden – sichtbar im Text, nicht nur im Kleingedruckten. oder bezahlte Beiträge dazukommen, gilt die Seite als kommerziell – und dann greift die volle Pflicht.
Vereine
Immer. Dazu kommen die Registernummer – in Österreich die ZVR-Zahl, in Deutschland die VR-Nummer beim Amtsgericht – und die vertretungsbefugten Personen.
Einzelunternehmen
Immer, und zwar mit Name und ladungsfähiger Anschrift. Ein Postfach genügt nicht. Ohne Registereintrag entfällt die Registernummer – die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gehört aber hinein, sobald du eine hast.
Gesellschaften
GmbH, UG, AG, OG, KG und ihre Kombinationen brauchen zusätzlich Registernummer, Registergericht und die Namen der vertretungsberechtigten Personen. Bei einer GmbH & Co. KG sind es zwei Gesellschaften.
Besondere Berufe
Ärztinnen, Anwälte, Steuerberater, Versicherungsvermittler und Immobilienmakler haben zusätzliche Pflichten – Kammer, Berufsbezeichnung, berufsrechtliche Regelungen. Dieses Werkzeug deckt die Felder ab, kennt aber deine konkreten Vorgaben nicht.
Blogs und redaktionelle Seiten
Wer regelmäßig Beiträge veröffentlicht, die Meinung bilden sollen, braucht zusätzlich eine medienrechtliche Angabe: in Deutschland eine verantwortliche Person nach § 18 MStV, in Österreich die Blattlinie nach § 25 Mediengesetz.
Du hast eine Ordination oder Praxis? Dann gelten für deine Website nicht nur Impressumspflichten, sondern auch die Werberegeln deines Berufs – von Superlativen bis zu Patientenstimmen. Was eine Praxis-Website darf und braucht: Websites für Ordinationen und Praxen.
Aus der Praxis
Fünf Fehler, die ich immer wieder sehe
Keiner davon ist exotisch. Alle fünf stehen in Impressen, die jemand mit einem Generator erstellt hat.
- Ein Postfach statt der Anschrift. Verlangt wird eine ladungsfähige Adresse – also eine, an die eine Klage zugestellt werden könnte. Ein Postfach ist das nicht. Wer von zu Hause arbeitet und die Privatadresse nicht zeigen will, braucht eine Geschäftsadresse; das Weglassen ist keine Option.
- Die Steuernummer statt der UID. Ins Impressum gehört die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sofern eine erteilt wurde. Die normale Steuernummer gehört dort nicht hin – sie geht niemanden etwas an.
- Ein Kontaktformular statt einer E-Mail-Adresse. Verlangt wird eine unmittelbare Kontaktmöglichkeit. Ein Formular allein reicht nach ständiger Rechtsprechung nicht – die E-Mail-Adresse muss dastehen.
- Das Impressum auf „noindex". Ein verbreiteter Rat, und er stammt aus einer Zeit, in der Impressen für Spam abgegrast wurden. Heute schadet es mehr, als es nützt: Suchmaschinen und KI-Dienste ziehen genau von dort Firmenname, Adresse und Rechtsform. Wer die Seite ausschließt, versteckt seine eigenen Stammdaten.
- Der Link zur EU-Streitbeilegungsplattform. Er steht noch in unzähligen Impressen – und in fast jedem Generator. Die Plattform wurde nach meinem Kenntnisstand im Juli 2025 eingestellt; der Link führt seither ins Leere. Die Hinweispflicht auf Schlichtungsstellen bleibt davon unberührt, und die deckt dieses Werkzeug ab.
Wo dieses Werkzeug aufhört
Es deckt die üblichen Fälle ab, nicht jeden. Kammerberufe mit eigenen Vorgaben, börsennotierte Gesellschaften, Betriebe in Abwicklung, Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften – dafür braucht es jemanden, der deinen Fall kennt. Und eine Datenschutzerklärung ist es ohnehin nicht; die ist ein eigenes Thema und deutlich aufwendiger.
Häufige Fragen
Was zum Generator am häufigsten gefragt wird
Ja, ohne Einschränkung. Keine Anmeldung, keine E-Mail-Adresse, kein Konto, keine bezahlte Fassung mit mehr Funktionen.
Und es gibt auch keinen Pflicht-Rückverweis: Der Hinweis auf idigIT am Ende des Ergebnisses lässt sich mit einem Haken entfernen. Bei den bekannten Anbietern ist genau das der Preis für „kostenlos".
Nein. Das Werkzeug rechnet vollständig in deinem Browser. Es gibt keine Übertragung an einen HostingDer gemietete Platz auf einem Server, auf dem die Dateien deiner Website liegen. Billiges Hosting ist die häufigste Ursache für langsame Seiten – und die einzige, an der kein noch so guter Text etwas ändert., keine Zwischenspeicherung und kein Konto – schließt du den Reiter, ist alles weg.
Das kannst du selbst nachsehen: Entwicklerwerkzeuge öffnen, Reiter „Netzwerk", Formular ausfüllen. Es geht keine einzige Anfrage hinaus.
Nicht mehr. Seit 14. Mai 2024 ist § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) die Grundlage; es hat § 5 TMG abgelöst.
Fast alle Generatoren im Netz geben noch „§ 5 TMG" aus. Wer ein solches ImpressumDie gesetzlich vorgeschriebene Anbieterkennzeichnung – in Österreich nach § 5 ECG, in Deutschland nach § 5 DDG. Die Pflichtangaben unterscheiden sich, weshalb ein deutsches Muster in Österreich nicht genügt.Impressum erzeugen übernimmt, verweist auf ein Gesetz, das es so nicht mehr gibt. Inhaltlich ist die Pflicht weitgehend gleich geblieben – die Angabe ist trotzdem falsch.
Für die üblichen Fälle – Privatperson, Verein, Einzelunternehmen, GmbH ohne Besonderheiten – deckt es ab, was gefordert ist.
Es ist trotzdem keine Rechtsberatung, und deshalb musst du das vor dem Ergebnis auch bestätigen. Bei Kammerberufen, im Ausland ansässigen Gesellschaften oder bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten lass es prüfen. Das kostet einmal etwas und danach nie wieder.
Auf einer eigenen Seite, die von jeder anderen Seite aus mit maximal zwei Klicks erreichbar ist – in der Praxis heißt das: ein Link im Fußbereich, der auf jeder Seite steht.
Der Link sollte „Impressum" heißen. „Kontakt", „Über uns" oder „Rechtliches" hat schon zu AbmahnungEine kostenpflichtige Aufforderung, einen Rechtsverstoß zu unterlassen – bei Websites meist wegen Google Fonts, fehlendem Impressum oder fremden Bildern. Die Anwaltskosten trägt der Abgemahnte, auch ohne Gerichtsverfahren. geführt, weil es nicht eindeutig genug ist.
Nein, obwohl das oft geraten wird – auch das alte Werkzeug hier hat das empfohlen. Der Rat stammt aus einer Zeit, in der Impressen automatisiert nach E-Mail-Adressen abgesucht wurden.
Heute ist die Impressumsseite eine der wichtigsten Quellen für deine Stammdaten: Firmenname, Rechtsform, Adresse, Registernummer. Suchmaschinen und KI-Dienste ziehen sie von dort. Wer sie ausschließt, versteckt genau die Angaben, an denen ein Betrieb identifiziert wird – mehr dazu auf der Seite zur GEO-Sichtbarkeit.
Nein, und das ist Absicht. Eine Datenschutzerklärung muss beschreiben, was auf deiner Website tatsächlich passiert – welche Dienste eingebunden sind, welche Daten fließen, wohin. Das kann kein Formular erraten.
Generatoren, die es trotzdem versuchen, erzeugen Texte, die Dienste aufzählen, die es nicht gibt, und andere verschweigen. Wenn du dabei Hilfe brauchst: Auf dieser Seite steht, wie ich das angehe – nämlich indem ich zuerst nachsehe, was wirklich lädt.
Und wenn du beim Rest auch Hilfe brauchst?
Das Werkzeug bleibt kostenlos, egal wie du dich entscheidest. Wenn deine Website darüber hinaus etwas braucht – gefunden werden, betreut werden, überhaupt erst entstehen –, schreib mir in zwei Sätzen, was gerade nicht rundläuft.