Blog · Recht und Sicherheit
Recht und Sicherheit
ImpressumDie gesetzlich vorgeschriebene Anbieterkennzeichnung – in Österreich nach § 5 ECG, in Deutschland nach § 5 DDG. Die Pflichtangaben unterscheiden sich, weshalb ein deutsches Muster in Österreich nicht genügt.Impressum erzeugen, AbmahnungEine kostenpflichtige Aufforderung, einen Rechtsverstoß zu unterlassen – bei Websites meist wegen Google Fonts, fehlendem Impressum oder fremden Bildern. Die Anwaltskosten trägt der Abgemahnte, auch ohne Gerichtsverfahren., Datenschutz. Die Pflichten, die niemand gern liest und jeder braucht.
Dazu habe ich noch nichts geschrieben.
Das heißt nicht, dass ich nichts dazu sagen kann – nur, dass es noch keinen Beitrag dazu gibt. Frag mich einfach direkt, und wenn die Frage öfter kommt, wird ein Beitrag daraus.
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