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idigIT - Abmahnungen vermeiden/reduzieren

Recht und Sicherheit

Abmahnungen: Warum Google-Fonts nicht die einzige und letzte Abmahn-Gefahr für Deine Website ist

Die wenigsten Betreiber einer Website wissen, dass diese jederzeit wegen bestimmter Dinge abgemahnt werden kann. Dies kann nicht nur Geld, sondern vor allem viele Nerven kosten. Wie kann man sich davor schützen?

Von Irena Kühn 5 Minuten Lesezeit

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Mit Google-Fonts hat man ein praktisches AddOn, um Webseiten so zu gestalten, dass Schriftart, Schriftgröße und Zeichensätze so angepasst werden können, damit diese zum Unternehmen, Verein oder zum persönlichen Blog am besten passen. Doch dieser Service birgt die Gefahr einer AbmahnungEine kostenpflichtige Aufforderung, einen Rechtsverstoß zu unterlassen – bei Websites meist wegen Google Fonts, fehlendem Impressum oder fremden Bildern. Die Anwaltskosten trägt der Abgemahnte, auch ohne Gerichtsverfahren.!

Meist ohne notwendige Einstellungen oder Anpassungen sind Google Fonts sofort einsatzbereit und bei vielen ThemeDie Gestaltungsvorlage, die bestimmt, wie deine WordPress-Seite aussieht. Es lässt sich austauschen, ohne die Inhalte zu verlieren – umgekehrt gehen eigene Anpassungen im Theme beim nächsten Update verloren. aktiv, ohne dass dies genauer bekannt ist. Ein österreichischer Anwalt und seine Klientin haben diese Tatsache für über 10.000 Abmahnschreiben im August 2022 genutzt und so einen Aufschrei verursacht, den es bis dato in Österreich noch nicht gegeben hat. (siehe auch Abmahnung wegen Google Fonts? 3 Schritte um das zu vermeiden!)

Obwohl der Gedanke womöglich ein anderer als der erwähnte Datenschutz war (Es gilt die Unschuldsvermutung!), machten sich viele Webseiten-Betreiberinnen und -Betreiber plötzlich mehr Gedanken als zuvor über die technische und DSGVO-konforme Umsetzung der eigenen Website. Zwar wurde auch die DSGVODie europäische Datenschutz-Grundverordnung. Für eine Website heißt sie vor allem: Nichts, was Daten an Dritte überträgt, darf ohne Einwilligung geladen werden – auch keine Schriftart und kein Teilen-Knopf. und deren Sinnhaftigkeit in so manchen Kommentaren in Frage gestellt, doch die Herausforderung ist und bleibt eine andere:

Was sind Abmahnungen?

Abmahnungen sind rechtliche Schritte, die von einer Person (grunsätzlich jeder Person) oder einem Unternehmen gegen eine andere Partei eingeleitet werden, um auf mögliche Verstöße gegen Gesetze oder Vorschriften hinzuweisen. Im Bereich des Webdesigns und der Website-Betreuung beziehen sich Abmahnungen in der Regel auf Verletzungen des Urheberrechts, des Markenrechts oder anderer rechtlicher Bestimmungen im Zusammenhang mit der Website bzw. des Online-Auftritts (Produkte, Videos, Social-Media-Posts, etc.)

Eine Abmahnung wird normalerweise in Form eines schriftlichen Schreibens von einem Rechtsanwalt oder einer beauftragten Firma verschickt. Es informiert den Empfänger über den angeblichen Verstoß und fordert ihn auf, den Verstoß zu beheben, Schadensersatz zu leisten oder andere Maßnahmen zu ergreifen, um den Rechtsverstoß zu beseitigen. Abmahnungen können sowohl finanzielle als auch rechtliche Konsequenzen haben und sind oft mit Kosten verbunden, wie beispielsweise Anwaltsgebühren.

Das Ziel einer Abmahnung ist es in der Regel, den Verstoß zu beenden und eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, bevor es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt. Es ist wichtig, Abmahnungen ernst zu nehmen und angemessen darauf zu reagieren, um weitere rechtliche Schritte zu vermeiden.

Gründe für Abmahnungen im Zusammenhang mit Websites

Urheberrechtsverletzungen

Das unbefugte Verwenden von urheberrechtlich geschütztem Material wie Bilder, Texte oder Videos auf einer Website kann zu Abmahnungen führen. Es ist wichtig, dass Website-Betreiber sicherstellen, dass sie entweder über die erforderlichen Lizenzen für die Nutzung solcher Inhalte verfügen oder auf lizenzfreie oder selbst erstellte Inhalte zurückgreifen.

Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht

Websites müssen sich an bestimmte Regeln halten, um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten. Dazu gehören beispielsweise das ImpressumDie gesetzlich vorgeschriebene Anbieterkennzeichnung – in Österreich nach § 5 ECG, in Deutschland nach § 5 DDG. Die Pflichtangaben unterscheiden sich, weshalb ein deutsches Muster in Österreich nicht genügt.Impressum erzeugen, die korrekte Kennzeichnung von Werbung oder die Einhaltung von Verbraucherrechten.

Datenschutzverletzungen

Mit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind die Anforderungen an den Datenschutz deutlich verschärft worden. Website-Betreiber müssen sicherstellen, dass sie die geltenden Datenschutzbestimmungen einhalten, wie beispielsweise das Vorhandensein einer Datenschutzerklärung oder die ordnungsgemäße Einholung von Einwilligungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten.

Wie kann man die eigene Website abmahnsicher gestalten?

Um diese Frage zu beantworten, muss man sich mit anderen Fragen beschäftigen. Nämlich der Frage “Welche Dinge kann man im Internet abmahnen?”

Neben dem fehlenden oder ungültigen Impressum, fehlenden oder falsch konfigurierten Cookie-Bannern sind das nämlich noch weitere Parameter wie beispielsweise:

  • Veraltete CMS-Version
  • Veraltete CMS-Plugins
  • Fehlende Quellenangaben von Bildern oder Zitaten
  • Fehlende oder unzureichende Datenschutzerklärungen
  • Falsch konfigurierte Checkboxen bei Kontaktformularen, die das Kopplungsverbot der DSGVO ignorieren oder mißachten

Ein sehr großer Irrtum betrifft die Datenschutzerklärung, bei der man gerne auf kostenlose Generatoren (meist mit Backlink-Pflicht) zurückgreift. Doch davon rate ich persönlich dringend ab, da diese lediglich Textbausteine zur Verfügung stellen und nicht individuell auf Ihre Website angepasst sind. Wer das Kleingedruckte dieser kostenlosen Datenschutz-Generatoren Anbieter genauer liest, wird feststellen, dass diese keine Haftung oder Gewährleistung für die erzeugten Texte übernehmen. Ergo bleibt das Risiko wieder bei Dir als Betreiber der Website bestehen. 

Ganz anders ist das allerdings bei dem Anbieter IT-Rechtskanzlei München*, die für Websites und Online-Shops spezialisiert sind. Bei Bedarf gibt es sogar einen eigenen Anwalt.

Um zur Frage zurückzukehren, wie man Websites abmahnsicher gestaltet, sollte man sich an Experten wenden, die ein grundsätzliches und technisches Verständnis für Datenschutz und IT mit sich bringen. 

Es ist in regelmäßigen Abständen (1x pro Quartal) zu prüfen, ob es notwendige Aktualisierungen für das eingesetzte CMS-System und installierte PluginEine Erweiterung, die WordPress eine Fähigkeit hinzufügt – Formulare, Shop, Backups. Jedes einzelne ist fremder Code auf deiner Website: Es will gepflegt werden und ist der häufigste Einbruchsweg. gibt. Diese sind deshalb aus DSGVO-Gründen relevant, weil durch solche Updates Schwachstellen behoben und Daten Ihrer Besucher besser geschützt werden. 

Für eingesetzte Bilder, Schriftarten oder andere Werke von Dritten sollte ein Quellenverzeichnis mindestens im Impressum hinterlegt werden. Manche Lizenz-Eigentümer verlangen sogar die unmittelbare Nennung der Quelle in der Nähe des Mediums. Hier sollte ebenfalls das Kleingedruckte gelesen und beachtet werden.

Kurzum: Mit einem regelmäßigen Service Ihrer Website senkst Du das Risiko unliebsamer Abmahnungen um ein Vielfaches, schützt die Daten Deiner Besucher und bietest eine sichere Website, auf die Suchmaschinen gerne referenzieren.

Profitiere von meinen Dienstleistungen und meiner Erfahrung um Deine Website sicher zu gestalten.
Für Fragen und weiteren Angeboten stehen ich Dir gerne zur Verfügung. Kontaktiere mich einfach!

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Handschriftliche Unterschrift: Deine Irena

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Dieser Beitrag beschreibt den allgemeinen Fall. Deiner ist vermutlich konkreter – dein Hoster, dein Theme, deine gewachsene Website. Schreib mir kurz, worum es geht. Ich antworte selbst, meist am selben Tag, und es kostet nichts.

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