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Rechtliches

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Website soll für alle bedienbar sein – mit der Tastatur, mit einem Vorleseprogramm, mit vergrößerter Schrift. Hier steht, was dafür getan wurde und was noch nicht stimmt.

Stand: 22. August 2026

Kurz gesagt

Diese Website ist weitgehend mit der Stufe AA der WCAG 2.1 vereinbar. Vier Punkte sind es nicht – sie stehen weiter unten, mit Grund und Zeitplan. Wenn dir etwas auffällt, das dich am Lesen oder Bedienen hindert: office@idigit.onl.

Geltungsbereich und Rechtslage

Diese Erklärung gilt für die Website idigit.onl einschließlich aller Unterseiten.

Sie ist freiwillig. Das Barrierefreiheitsgesetz setzt seit 28. Juni 2025 die EU-Richtlinie 2019/882 um und nimmt Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen ausdrücklich aus – weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz. idigIT e.U. fällt darunter und ist damit nicht verpflichtet, diese Erklärung abzugeben.

Sie steht hier trotzdem: Wer Websites baut und Barrierefreiheit anbietet, kann sie auf der eigenen Seite schlecht weglassen. Als Maßstab dienen die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA, wie sie auch die Norm EN 301 549 heranzieht.

Was für die Bedienbarkeit getan wurde

Im Aufbau der Seiten

  • Sprungmarke: Die erste Tabulator-Eingabe führt direkt zum Inhalt, an der Navigation vorbei.
  • Vollständig mit der Tastatur bedienbar: Menüs, Aufklappfelder und Formulare. Aufklappfelder schließen mit Escape.
  • Sichtbarer Fokus: Das gerade angesteuerte Element ist erkennbar hervorgehoben.
  • Alternativtexte sind Pflicht: Der Baustein, über den Bilder eingebunden werden, verweigert die Ausgabe, wenn kein Alternativtext angegeben ist. Rein dekorative Bilder müssen ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden.
  • Überschriften sind Überschriften: Keine fett gesetzten Absätze, die nur so aussehen.
  • Rückmeldungen werden angesagt: Etwa die Trefferzahl der Blogsuche, über aria-live.
  • Systemeinstellung wird beachtet: Wer im Betriebssystem weniger Bewegung eingestellt hat, bekommt keine Animationen.

Im Einstellungsfeld

Oben im Kopfbereich lässt sich die Darstellung anpassen. Die Auswahl bleibt im Browser gespeichert und wird nicht übertragen.

Farbschema
System, hell oder dunkel.
Schriftgröße
Normal, groß oder sehr groß – das ganze Layout wächst mit, nicht nur der Text.
Kontrast erhöhen
Stärkere Farbunterschiede zwischen Text und Hintergrund.
Bewegung reduzieren
Blendet Übergänge und Einblendeffekte ab.
Links unterstreichen
Links sind dann nicht nur an der Farbe erkennbar.
Größere Abstände
Mehr Zeilen- und Wortabstand im Fließtext.

Warum hier kein Barrierefreiheits-Overlay läuft

Es gibt Werkzeuge, die als Skript eingebunden werden und versprechen, eine Website nachträglich barrierefrei zu machen – erkennbar am Symbol mit dem Strichmännchen unten in der Ecke.

Das Einstellungsfeld hier ist kein solches Overlay. Es repariert nichts, sondern schaltet Gestaltungswerte um, die das System selbst kennt: Farbschema, Schriftgröße, Abstände.

Der Unterschied ist grundsätzlich. Overlays greifen zur Laufzeit in fremdes Markup ein, überschreiben dabei die Semantik, auf die sich Vorleseprogramme stützen, und machen die Bedienung für Menschen, die auf sie angewiesen sind, häufig schlechter statt besser. Barrierefreiheit steckt im Aufbau der Seite, in den Kontrasten und in der Bedienbarkeit per Tastatur – nicht in einem Skript darüber.

Was noch nicht barrierefrei ist

Die folgenden Punkte sind bekannt und gemessen, nicht geschätzt. Sie stammen fast alle aus den Blogbeiträgen, die im August 2026 aus WordPress übernommen wurden.

  1. Vier bewegte Bilder lassen sich nicht anhalten

    In zwei Beiträgen laufen Bildschirmaufzeichnungen als animiertes GIF – in Endlosschleife und zwischen 5,6 und 149,7 Sekunden lang. Es gibt keine Möglichkeit, sie anzuhalten. Das widerspricht Erfolgskriterium 2.2.2 („Pausieren, beenden, ausblenden“, Stufe A).

    Geplant: Umstellung auf Video mit Bedienelementen, oder Start erst auf Klick. Bis dahin hilft die Einstellung „Bewegung reduzieren“ nicht – sie wirkt auf CSS-Animationen, nicht auf GIF-Dateien.

  2. Sieben Titelbilder ohne Alternativtext

    Bei sieben übernommenen Blogbeiträgen war das Feld für den Alternativtext in WordPress leer. Erfunden werden kann er nicht. Erfolgskriterium 1.1.1 („Nicht-Text-Inhalte“, Stufe A).

    Geplant: Nachtragen beim nächsten Durchgang durch die Beiträge. Sechs dieser Beiträge teilen sich ohnehin dasselbe Platzhalterbild und bekommen bei der Gelegenheit ein eigenes.

  3. Ein Sprung in der Überschriftenebene

    In einem Beitrag folgt auf eine Überschrift zweiter Ebene direkt eine der vierten. Für ein Vorleseprogramm fehlt damit eine Gliederungsstufe. Erfolgskriterium 1.3.1 („Info und Beziehungen“, Stufe A).

    Geplant: Wird beim redaktionellen Durchgang korrigiert.

  4. Übernommene Texte sind noch nicht durchgesehen

    Die 36 Blogbeiträge stammen aus einem anderen System. Aufbau und Auszeichnung wurden beim Umzug bereinigt, die Texte selbst aber noch nicht Satz für Satz geprüft – etwa auf aussagekräftige Verweistexte oder auf Tabellen, die eine Kopfzeile brauchen.

    Geplant: Im Zuge der inhaltlichen Überarbeitung der Beiträge.

Wie diese Erklärung entstanden ist

Erstellt am 22. August 2026 auf Grundlage einer Selbstbewertung. Geprüft wurde die Bedienung mit der Tastatur, die Darstellung bei vergrößerter Schrift, die Auszeichnung der Überschriften sowie das Vorhandensein von Alternativtexten. Die Zählungen oben stammen aus einer automatischen Auswertung des Inhaltsbestands.

Eine unabhängige Prüfung durch Dritte hat nicht stattgefunden.

Etwas gefunden, das dich behindert?

Dann schreib mir. Barrieren fallen fast immer denen auf, die betroffen sind – nicht denen, die die Seite gebaut haben. Ein Satz genügt: Welche Seite, was hat nicht funktioniert, womit bedienst du.

Ich antworte selbst und melde mich innerhalb von zwei Wochen zurück. Wo eine Barriere schnell zu beheben ist, behebe ich sie sofort; wo nicht, sage ich, wann.

office@idigit.onl Über das Formular

Wenn meine Antwort nicht genügt

Führt meine Rückmeldung nicht weiter, kannst du dich an das Sozialministeriumservice wenden. Es ist in Österreich die Stelle für Beschwerden über Barrierefreiheit: www.sozialministeriumservice.at.

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Darstellung

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