Allgemeine Geschäftsbedingungen

idigIT e.U.

Irena Kühn  |  FN 542344y  |  Neubaugasse 24/1  |  8020 Graz

Tel.: +43 650 983 3367  |  E-Mail: office@idigit.onl

Stand: 05/2026

1. Geltung, Vertragsabschluss

1.1 Die idigIT e.U. (im Folgenden „Agentur“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehungen mit Unternehmern anwendbar (B2B).

1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden.

1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Eines weiteren Widerspruchs durch die Agentur bedarf es nicht.

1.4 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekanntgegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde ausdrücklich hingewiesen.

1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt.

1.6 Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.

1.7 Aufträge, die über Dritte an die Agentur adressiert oder weitergegeben werden, gelten – sofern nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart wurde – durch die Nutzung der Services und/oder durch die Kommunikation mit der Agentur als direkt zwischen dem Kunden und der Agentur abgeschlossen. Es bedarf hierfür keines gesonderten Vertrages oder einer Unterschrift. Für solche Aufträge gilt eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten ab Auftragserteilung mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsletzten. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate. Die bloße Nichtnutzung eines Services stellt keine Kündigung dar. Eine Stornierung aufgrund von Nichtnutzung – auch nicht rückwirkend – ist gänzlich ausgeschlossen.

1.8 Der vollständige Vertragstext wird bei Online-Bestellungen nicht gespeichert. Nach Auftragseingang werden die Bestelldaten und AGB per E-Mail übersandt.

2. Social Media Kanäle

Die Agentur weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von Social-Media-Kanälen (z.B. Facebook/Meta, Instagram, LinkedIn) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigem Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Agentur beabsichtigt, Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die jeweiligen Plattform-Richtlinien einzuhalten, kann jedoch nicht dafür einstehen, dass eine beauftragte Kampagne jederzeit abrufbar ist.

3. Konzept- und Ideenschutz

3.1 Wird die Agentur vor Abschluss eines Hauptvertrages zur Konzepterstellung eingeladen und kommt sie dieser Einladung nach, tritt ein eigenständiges Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“) zustande, dem diese AGB zugrunde liegen.

3.2 Der potenzielle Kunde anerkennt, dass die Agentur mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, ohne dass der Kunde selbst Leistungspflichten übernommen hat.

3.3 Das Konzept steht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, unter dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes.

3.4 Darüber hinaus enthält das Konzept werberelevante Ideen ohne Werkhöhe, die als geschützt gelten, wenn sie eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie eine charakteristische Prägung geben.

3.5 Der potenzielle Kunde verpflichtet sich, diese Ideen außerhalb eines später abzuschließenden Hauptvertrages nicht wirtschaftlich zu verwerten.

3.6 Ist der potenzielle Kunde der Meinung, dass ihm bereits bekannte Ideen präsentiert wurden, hat er dies binnen 14 Tagen nach Präsentation per E-Mail mit Beweismitteln zu belegen.

3.7 Anderenfalls gilt die Idee als neu. Bei Verwendung gilt die Agentur als verdienstlich.

3.8 Der potenzielle Kunde kann sich durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zzgl. 20 % USt. von seinen Verpflichtungen befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Zahlungseingang in Kraft.

4. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten

4.1 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder einer Auftragsbestätigung sowie dem allfälligen Briefingprotokoll. Nachträgliche Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vereinbarten Rahmens besteht Gestaltungsfreiheit der Agentur.

4.2 Alle Leistungen der Agentur (insbesondere Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Dateien) sind vom Kunden binnen drei Werktagen ab Eingang zu überprüfen und freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung gelten sie als genehmigt.

4.3 Der Kunde hat der Agentur zeitgerecht und vollständig alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Mehraufwand durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben trägt der Kunde.

4.4 Bei Verzögerungen durch den Kunden, die den Projektabschluss gefährden oder die Ressourcenplanung beeinträchtigen, behält sich die Agentur das Recht vor, zusätzliche Aufwandspauschalen zu erheben (vgl. Abschnitt 18).

4.5 Reagiert der Kunde auf E-Mails der Agentur länger als 10 Werktage nicht oder verhindert er eine notwendige Projektstatusänderung (z.B. Abnahmeprozess, Freigabe) länger als 15 Werktage, gilt dies als stillschweigende Abnahme. In diesem Fall ist die Agentur berechtigt, das Projekt als abgeschlossen zu werten und in vollem Umfang abzurechnen.

4.6 Der Kunde ist verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass diese für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Der Kunde hält die Agentur bei Verletzungen schad- und klaglos.

5. Vorlaufzeiten für Social Media Posts und Werbeanzeigen

5.1 Für die Erstellung und Veröffentlichung von Social-Media-Posts und Werbeanzeigen gelten verbindliche Mindestvorlaufzeiten. Die Regelvorlaufzeit beträgt mindestens 6 Werktage (Samstage ausgenommen) vor dem gewünschten Go-Live-Datum. Diese gilt für Standardaufträge mit maximal 3 Bildern, maximal 3 Variationen (A/B-Tests) sowie die Erstellung passender Post-Texte oder gleichwertige Tätigkeiten für Werbeanzeigen.

5.2 Wird die Mindestvorlaufzeit durch den Kunden unterschritten, ist die Agentur berechtigt, folgende Aufschläge auf den vereinbarten Auftragswert zu verrechnen, ohne den Kunden gesondert darüber zu informieren:

  • Bekanntgabe 6 bis 5 Werktage vor Go-Live: + 50 % auf den Auftragswert
  • Bekanntgabe 4 bis 3 Werktage vor Go-Live: + 100 % auf den Auftragswert
  • Bekanntgabe 2 bis 1 Werktag vor Go-Live: + 200 % auf den Auftragswert
  • Bekanntgabe am Go-Live-Tag selbst: + 300 % auf den Auftragswert

 

5.3 Bei Unterschreitung der Mindestvorlaufzeit besteht kein automatischer Anspruch des Kunden auf eine pünktliche Lieferung oder Veröffentlichung zum gewünschten Zeitpunkt. Die Agentur wird sich nach Kräften bemühen, den Termin einzuhalten, übernimmt hierfür jedoch keine Gewähr.

5.4 Die genannten Aufschläge sind mit Rechnungsstellung fällig und gelten als vom Kunden anerkannt, wenn dieser den Auftrag trotz Unterschreitung der Vorlaufzeit erteilt.

6. Feedback-Runden, Korrekturschleifen und Änderungen nach Freigabe

6.1 Inkludierte Korrekturschleifen

In allen Aufträgen sind standardmäßig zwei (2) Feedback- und Korrekturschleifen enthalten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart wurde. Darüber hinaus sind maximal zehn (10) Arbeitsstunden für Korrekturen und Anpassungen im Auftragspreis inkludiert. Werden diese beiden Grenzen – zwei Runden oder zehn Stunden – überschritten, werden weitere Korrekturen, Änderungen und Anpassungen gesondert nach tatsächlichem Zeitaufwand abgerechnet.

Die Abrechnung zusätzlicher Korrekturleistungen erfolgt in der ersten Stunde vollständig (Mindestabrechnung: 1 Stunde), danach im begonnenen 15-Minuten-Takt. Es gilt der jeweils aktuell vereinbarte Stundensatz der Agentur bzw. – mangels Vereinbarung – der marktübliche Stundensatz.

 

6.2 Änderungswünsche nach Projektfreigabe

Wünsche der Kunden nach Änderungen, Ergänzungen oder Anpassungen, die nach erfolgter Projektfreigabe (Abnahme) gestellt werden, gelten als neue, gesondert zu beauftragende Leistung. Für diese Leistungen werden die regulären Arbeitsstunden der Agentur verrechnet. Die Abrechnung erfolgt mit einer vollen ersten Stunde als Mindesteinheit, danach im begonnenen 15-Minuten-Takt.

Eine Projektfreigabe gilt als erteilt, sobald der Kunde die Abnahme schriftlich bestätigt, die Abnahmefrist unverzüglich verstreicht (vgl. Abschnitt 4.5) oder die Leistung ohne Vorbehalt in Betrieb genommen wird.

7. Wartung und Support

7.1 Wartung und Support während eines laufenden Projekts

Während der Laufzeit eines aktiven Projekts wird laufende Wartung und Support im Rahmen des jeweils vereinbarten Auftragsumfangs erbracht. Ist kein gesonderter Wartungsumfang definiert, umfasst die Standardwartung folgende Leistungen:

  • Aktualisierung von Plugins, Themes und CMS-Kernkomponenten im Rahmen regulärer Updates
  • Minimale Code-Korrekturen zur Sicherstellung der Funktionalität (keine Design- oder Textänderungen)
  • Schriftlicher und telefonischer Support zu den regulären Normalarbeitszeiten (vgl. Abschnitt 14)

 

Leistungen, die über diesen Standardrahmen hinausgehen – insbesondere Design- oder Layoutänderungen, Textänderungen, inhaltliche Ergänzungen, neue Funktionen oder Konfigurationsanpassungen – gelten als gesondert zu beauftragende Leistungen und werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.

 

7.2 Wartung und Support nach Projektabschluss

Nach Abschluss eines Projekts (Abnahme oder Vertragsende) kann der Kunde mit der Agentur einen gesonderten Wartungsvertrag abschließen. Dieser legt den konkreten Leistungsumfang, die Reaktionszeiten und die entsprechenden Konditionen individuell fest.

Wurde kein Wartungsvertrag abgeschlossen, werden Wartungs- und Supportleistungen nach Projektende nach tatsächlichem Zeitaufwand abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt mit einer vollen ersten Stunde als Mindesteinheit, danach im begonnenen 15-Minuten-Takt. Es gelten dabei sämtliche Regelungen zu Arbeitszeiten, Zuschlägen und Erreichbarkeit gemäß Abschnitt 14 sowie die Mitwirkungspflichten des Kunden gemäß Abschnitt 4.

Die Agentur ist außerhalb eines aktiven Wartungsvertrags nicht verpflichtet, Support-Anfragen zu priorisieren oder innerhalb bestimmter Fristen zu bearbeiten. Es besteht kein Anspruch auf garantierte Reaktionszeiten.

8. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

8.1 Die Agentur ist berechtigt, Leistungen selbst auszuführen oder sachkundige Dritte als Erfüllungsgehilfen einzusetzen.

8.2 Die Beauftragung von Dritten erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. Die Agentur wählt Dritte sorgfältig aus.

8.3 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten – ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund.

9. Webhosting, Domains und E-Mail-Dienste

9.1 Webhosting über Hetzner GmbH

Stellt die Agentur dem Kunden ein Webhosting-Paket zur Verfügung, erfolgt dies über die Hetzner GmbH als Infrastrukturanbieter. Die Agentur handelt dabei als Reseller und gleichzeitiger Ansprechpartner für technische Anliegen des Kunden gegenüber der Hetzner GmbH. Es gelten die jeweils aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Datenschutzbestimmungen und Nutzungsbedingungen der Hetzner GmbH (abrufbar unter www.hetzner.com). Der Kunde erklärt sich mit deren Geltung ausdrücklich einverstanden.

 

9.2 E-Mail-Postfächer

Ein bereitgestelltes Webhosting-Paket oder Domain-Paket beinhaltet in der Regel eine vertraglich vereinbarte Anzahl von POP3/IMAP-Postfächern, die auf Wunsch des Kunden angelegt werden. Die Einrichtung dieser Postfächer auf den E-Mail-Clients des Kunden (z.B. Microsoft Outlook, mobile E-Mail-Apps oder ähnliche Programme) ist nicht Bestandteil der Leistung der Agentur und wird nicht erbracht. Die Hetzner GmbH stellt umfassende Anleitungen zur Selbsteinrichtung bereit. E-Mails können jederzeit über das Webmail-Portal der Hetzner GmbH abgerufen, verwaltet und verfasst werden.

Die Agentur übernimmt keinerlei Haftung für:

  • Fehlkonfigurationen der E-Mail-Clients durch den Kunden oder Dritte
  • Zustellungsfehler oder Nichtzustellung von E-Mails
  • Schäden durch Phishing, Virenversand oder sonstige schädliche E-Mail-Inhalte
  • Hackingangriffe, unbefugten Zugriff oder Fehlfunktionen der Hetzner-Infrastruktur oder eingesetzter E-Mail-Clients
  • Verlust, Löschung, Zerstörung oder Manipulation von E-Mails oder Daten durch Dritte oder Sicherheitsvorfälle
  • Infiltration oder Kompromittierung von Netzwerken des Kunden

 

Der Kunde ist selbst verantwortlich, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen (insbesondere aktuelle Antivirensoftware, Firewall, regelmäßige Sicherheitsupdates).

 

9.3 Domainregistrierung

Die Registrierung von Domains erfolgt stets auf den Kunden (natürliche oder juristische Person) mit den zum Zeitpunkt der Registrierung bekanntgegebenen Daten. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden, diese Daten jederzeit aktuell zu halten; Falschangaben können zur Entziehung der Domain führen. Die Agentur wird als technischer Support-Kontakt eingetragen und steht für technische Anfragen zur Verfügung. Die Inhaberschaft der Domain verbleibt in jedem Fall beim Kunden; eine Registrierung mit der Agentur als Inhaber erfolgt nicht. Der Kunde ist daher jederzeit frei, seine Domain zu einem anderen Provider zu übertragen.

 

9.4 Übertragung von Domains, E-Mails und Webhosting

Bei einer Übertragung von Domains einschließlich bestehender E-Mail-Postfächer, Webhosting-Dateien oder Datenbanken an einen anderen Provider obliegt es dem Kunden, alle relevanten Daten eigenständig oder durch einen beauftragten Dienstleister zu sichern und zu übertragen. Die Agentur empfiehlt, hierfür eine geeignete Agentur – auf Wunsch auch idigIT gesondert und kostenpflichtig – zu beauftragen. Eine Gewährleistung für vollständige, verlustfreie und kompatible Datenübertragung wird ausgeschlossen.

 

9.5 Kostenpflichtige Plugins und Drittanbieter-Abonnements

Kostenpflichtige Plugins oder Software-Abonnements von Drittanbietern, die im Rahmen von Projekten oder laufenden Leistungen eingesetzt werden, werden in der Regel durch idigIT beschafft und dem Kunden weiterverrechnet. Diese Abonnements laufen über eine Laufzeit von 12 Monaten und verlängern sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern keine rechtzeitige Kündigung erfolgt. Möchte der Kunde ein solches Abonnement nicht weiteführen, ist er verpflichtet, dies spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Abonnementperiode schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine rechtzeitige Kündigung, ist die Agentur berechtigt, die nächste Abrechnungsperiode in vollem Umfang zu verrechnen. Eine Rückerstattung bereits verrechneter Abonnementkosten ist ausgeschlossen.

 

9.6 Preisanpassungen

Alle laufenden Preise – insbesondere für Webhosting-Pakete, Domains und Drittanbieter-Leistungen – können sich im Laufe der Vertragslaufzeit ändern. Preisanpassungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten schriftlich per E-Mail bekanntgegeben. Bei einer Erhöhung von bis zu 10 % – insbesondere bei Weitergabe von Kostensteigerungen des Infrastrukturanbieters oder im Rahmen einer Anpassung an den österreichischen Verbraucherpreisindex (VPI) – besteht kein außerordentliches Kündigungsrecht. Bei einer Erhöhung von mehr als 10 % ist der Kunde berechtigt, den betroffenen Leistungsbestandteil mit einer Frist von 30 Tagen nach Bekanntgabe außerordentlich zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats zu kündigen. Macht der Kunde von diesem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, gilt die Preisanpassung als akzeptiert.

10. Archivierung, Projektdaten und Zugangsdaten

10.1 Aufbewahrung von Projektdaten

Die Agentur bewahrt alle Projektdaten nach Abschluss eines Auftrags für mindestens fünf (5) Jahre auf. Dies stellt eine interne Sicherungsmaßnahme der Agentur dar und begründet keinen unentgeltlichen Zugangsanspruch des Kunden auf diese Daten.

Notwendige Projektdaten, Unterlagen und Arbeitsergebnisse werden dem Kunden auf schriftliches Verlangen – maximal innerhalb von drei (3) Monaten nach Vertragsende – kostenlos übermittelt. Werden Daten später als drei Monate nach Vertragsende angefordert oder ist ein erhöhter Aufwand für Aufbereitung, Zusammenstellung oder Übertragung erforderlich, ist die Agentur berechtigt, hierfür ein Entgelt nach tatsächlichem Stundenaufwand in Rechnung zu stellen.

 

10.2 Zugangsdaten des Kunden

Alle Zugangsdaten, die dem Kunden zugeordnet sind (z.B. Zugänge zu CMS-Systemen, Hosting-Backends, Domain-Verwaltungsportalen, Werbeplattformen oder sonstigen im Rahmen des Projekts eingerichteten Systemen), werden dem Kunden im Zuge des Projekts zeitnah zugänglich gemacht. Der Kunde ist verpflichtet, diese Zugangsdaten sicher zu verwahren, vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen und entsprechende Sorgfalt walten zu lassen. Die Agentur haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Verwahrung oder Weitergabe von Zugangsdaten durch den Kunden entstehen.

 

10.3 Interne Zugangsdaten der Agentur

Zugangsdaten, die der Agentur zugeordnet sind oder den internen Betrieb und die Infrastruktur der Agentur betreffen (z.B. Affiliate-Zugänge, Reseller-Portale, Wartungs- und Konfigurationszugänge, Partnerdaten oder ähnliche interne Zugänge), werden unter keinen Umständen an den Kunden weitergegeben. Dies gilt auch nach Vertragsende. Anfragen auf Herausgabe solcher Zugangsdaten werden abgelehnt.

11. Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)

11.1 Die Agentur setzt Künstliche Intelligenz (KI) als unterstützendes Werkzeug im Rahmen von Projekten und bei der laufenden Kundenbetreuung ein, um Qualität, Effizienz und Kreativität zu fördern.

11.2 Dabei werden keine projektspezifischen oder personenbezogenen Kundendaten an externe KI-Systeme oder -Dienste übermittelt. Der Einsatz von KI erfolgt ausschließlich auf Basis anonymisierter, allgemeiner oder selbst erstellter Eingaben ohne Kundenbezug.

11.3 Alle durch KI-Systeme generierten Arbeitsergebnisse (z.B. Texte, Bilder, Konzepte) werden vor ihrer Verwendung im Projekt durch qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Agentur persönlich geprüft, bearbeitet und freigegeben. Ein unveränderter, unkontrollierter Einsatz von KI-Output findet nicht statt.

11.4 Der Kunde erkennt an, dass bei der Nutzung von KI-Systemen trotz sorgfältiger Prüfung ein Restrisiko bestehen kann, dass generierte Inhalte Ähnlichkeiten mit bestehenden urheberrechtlich geschützten Werken aufweisen. Das finale Rechteclearing für alle eingesetzten Inhalte – einschließlich KI-generierter Elemente – obliegt dem Kunden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich eine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde. Ansprüche Dritter wegen Urheberrechtsverletzungen durch geprüfte und freigegebene KI-Inhalte sind gegenüber der Agentur ausgeschlossen, wenn der Kunde die Freigabe der Inhalte erteilt hat.

12. Zahlungsmittel

12.1 Die primäre und bevorzugte Zahlungsart ist die Banküberweisung auf das Konto der Agentur gemäß den Angaben auf der jeweiligen Rechnung.

12.2 Alternativ werden folgende Zahlungsmittel angeboten:

  • Stripe (Kreditkarte, SEPA-Lastschrift und weitere über Stripe verfügbare Methoden)
  • PayPal

 

12.3 Bei Nutzung von Stripe oder PayPal wird ein Bearbeitungsaufschlag von 5 % netto auf den jeweiligen Rechnungsbetrag erhoben. Dieser Aufschlag deckt die anfallenden Transaktionsgebühren des jeweiligen Zahlungsdienstleisters ab. Der Aufschlag wird auf der Rechnung gesondert ausgewiesen. Mit der Wahl eines dieser Zahlungsmittel erklärt sich der Kunde mit dem Aufschlag einverstanden. Entscheidet sich der Kunde nach Rechnungsstellung für eine Zahlung via Stripe oder PayPal, ohne den Bearbeitungsaufschlag zu entrichten, ist die Agentur berechtigt, diesen Aufschlag gesondert nachzuverrechnen. Die Forderung ist sofort fällig.

12.4 Die Agentur behält sich vor, einzelne Zahlungsmethoden für bestimmte Auftragstypen, Auftragsvolumina oder Kunden auszuschließen oder einzuschränken.

13. Übertragbarkeit von Rechten und Pflichten

13.1 Die Übertragung von Rechten und Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der anderen Vertragspartei.

13.2 Die Agentur ist berechtigt, ihre Rechte und Pflichten ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen, sofern die ordnungsgemäße Vertragserfüllung nicht beeinträchtigt wird.

13.3 Der Kunde ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Agentur nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten auf Dritte zu übertragen.

14. Termine

14.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten.

14.2 Verzögerungen durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse verlängern Fristen entsprechend. Bei mehr als zweimonatiger Verzögerung steht beiden Parteien ein Rücktrittsrecht zu.

14.3 Im Falle eines Verzugs der Agentur kann der Kunde erst nach Setzung einer schriftlichen Nachfrist von mindestens 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche wegen Verzugs sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

15. Arbeitszeiten, Erreichbarkeit und Zuschläge

Die regulären Arbeitszeiten der Agentur sind:

  • Montag bis Donnerstag (sofern kein gesetzlicher Feiertag): 09:00 bis 17:00 Uhr
  • Freitag (sofern kein gesetzlicher Feiertag): 09:00 bis 14:00 Uhr

 

15.1 Erreichbarkeit und Kommunikation außerhalb der Normalarbeitszeit

Anfragen und Nachrichten von Kunden, Partnern und Dritten, die außerhalb der festgelegten Normalarbeitszeiten per E-Mail eingehen, werden am nächsten regulären Arbeitstag beantwortet und bearbeitet. Ein Anspruch auf sofortige Reaktion außerhalb der Normalarbeitszeit besteht nicht.

Anfragen, die außerhalb der Normalarbeitszeiten über Echtzeit-Kommunikationskanäle wie Telefon, WhatsApp, SMS oder vergleichbare Dienste übermittelt werden, gelten als dringende Anfragen und können – sofern die Agentur reagiert – im begonnenen 15-Minuten-Takt mit dem entsprechenden Außer-Normalarbeitszeit-Aufschlag (vgl. nachfolgende Regelung) abgerechnet werden. Es besteht jedoch kein Anspruch auf sofortige Bearbeitung oder Reaktion über diese Kanäle außerhalb der Normalarbeitszeit.

 

15.2 Zuschläge für Tätigkeiten außerhalb der Normalarbeitszeit

Für Tätigkeiten außerhalb der festgelegten Normalarbeitszeiten gelten folgende Aufschläge auf den Normalsatz:

  • Noteinsätze außerhalb der festgelegten Normalarbeitszeiten (Mo–Fr): + 100 %
  • Gesetzliche Feiertage (Österreich) ganztägig: + 200 %
  • Tätigkeiten zwischen 22:00 und 07:00 Uhr: + 200 %

 

Die Abrechnung erfolgt in der ersten Stunde vollständig (Mindestabrechnung: 1 Stunde), danach im begonnenen 15-Minuten-Takt. Es bedarf keiner gesonderten Zustimmung des Kunden zur Anwendung dieser Aufschläge; sie werden automatisch mit der Leistungserbringung fällig.

16. Vorzeitige Auflösung

16.1 Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen, insbesondere wenn:

  • die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz 14-tägiger Nachfrist weiter verzögert wird;
  • der Kunde trotz schriftlicher Abmahnung fortgesetzt gegen wesentliche Vertragspflichten (z.B. Zahlung, Mitwirkung) verstößt;
  • berechtigte Zweifel an der Bonität des Kunden bestehen und dieser weder Vorauszahlungen leistet noch eine taugliche Sicherheit erbringt.

 

16.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen, insbesondere wenn die Agentur trotz schriftlicher Abmahnung mit angemessener Nachfrist (mind. 14 Tage) wesentliche Vertragspflichten verletzt.

17. Honorar

17.1 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart, gilt folgende Zahlungsstruktur:

  • 50 % des vereinbarten Auftragswerts sind vor Projektstart als Anzahlung zu leisten.
  • Die verbleibenden 50 % sind kurz vor der Abnahme bzw. Übergabe des Projekts zu entrichten.

 

Die Agentur ist berechtigt, mit der Arbeit erst nach Eingang der Anzahlung zu beginnen. Ab einem jährlichen Auftragsvolumen von EUR 2.000 oder bei Projekten über einen längeren Zeitraum ist die Agentur berechtigt, Zwischenabrechnungen, Vorausrechnungen oder Akontozahlungen zu erstellen.

17.2 Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Mangels Einzelvereinbarung gilt das marktübliche Honorar.

17.3 Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.

17.4 Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Bei einer absehbaren Überschreitung von mehr als 15 % wird der Kunde informiert. Überschreitungen bis 15 % gelten als vorab genehmigt.

17.5 Bricht der Kunde einen Auftrag ohne Einbindung der Agentur ab, hat er alle bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten sowie das gesamte vereinbarte Honorar zu erstatten, sofern der Abbruch nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Agentur begründet ist. § 1168 ABGB (Anrechnungsvergütung) wird ausgeschlossen.

18. Zahlung, Eigentumsvorbehalt und Zahlungsverzug

18.1 Rechnungen sind sofort mit Erhalt und ohne Abzug fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden.

18.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte gemäß § 456 UGB (derzeit 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) automatisch ab dem ersten Tag des Verzugs – ohne dass es einer gesonderten Mahnung oder Ankündigung bedarf.

18.3 Die Agentur ist berechtigt, Mahnungen zu versenden. Für jede ausgesendete Mahnung wird eine Aufwandsentschädigung von EUR 15,00 netto verrechnet. Eine Verpflichtung zum Versand von Mahnungen besteht nicht.

18.4 Werden offene Forderungen an ein Gericht oder ein Inkassobüro übertragen, wird hierfür eine pauschale Aufwandsentschädigung von EUR 50,00 netto pro Übergabe erhoben. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Kosten bleibt unberührt.

18.5 Im Falle des Zahlungsverzugs kann die Agentur sämtliche im Rahmen anderer Verträge erbrachten Leistungen sofort fällig stellen und weitere Leistungen bis zur vollständigen Begleichung verweigern (Zurückbehaltungsrecht).

18.6 Bei vereinbarter Ratenzahlung behält sich die Agentur bei nicht fristgerechten Teilzahlungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu verlangen (Terminverlust).

18.7 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die Gegenforderung wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

18.8 Kunden sind verpflichtet, der Agentur eine drohende Insolvenz oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens unverzüglich – spätestens ab Kenntnis der Insolvenzreife – schriftlich bekanntzugeben. Erteilen Geschäftspartner trotz Kenntnis oder erkennbarer Insolvenzreife weitere Aufträge ohne Bekanntgabe, werden diese persönlich und mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln – einschließlich zivilrechtlicher Schritte – für die daraus entstehenden Schäden haftbar gemacht.

19. Kundenseitige Verzögerungen

19.1 Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht fristgerecht und verzögert dadurch den Projektabschluss, ist die Agentur berechtigt, folgende Zuschläge auf den Auftragswert zu erheben:

  • Verzögerung bis zu 4 Wochen: 5 % des Auftragswerts
  • Verzögerung von mehr als 4 bis 8 Wochen: 10 % des Auftragswerts
  • Verzögerung von mehr als 8 bis 12 Wochen: 25 % des Auftragswerts

 

19.2 Bei einer Verzögerung von mehr als 12 Wochen behält sich die Agentur das Recht vor, die Leistungserbringung einzustellen und den gesamten Auftragswert zuzüglich eines Aufschlags von 30 % auf den Auftragswert sofort in Rechnung zu stellen. Dieser Aufschlag dient als Ausgleich für gebundene Ressourcen, entgangene Folgeaufträge und den erhöhten Koordinationsaufwand durch die kundenseitige Verzögerung.

19.3 Die genannten Zuschläge sind unabhängig von anderen Ansprüchen aus dem Vertrag zu entrichten.

20. Eigentumsrecht und Urheberrecht

20.1 Alle Leistungen der Agentur, einschließlich Präsentationen, Entwürfe, Konzepte, Skizzen und elektronische Dateien, bleiben im Eigentum der Agentur und können jederzeit zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Honorarzahlung das Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck. Nutzungsrechte entstehen erst nach vollständiger Bezahlung.

20.2 Änderungen oder Weiterentwicklungen von Leistungen der Agentur durch den Kunden oder Dritte sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und des Urhebers zulässig.

20.3 Für jede über den vereinbarten Rahmen hinausgehende Nutzung ist die Zustimmung der Agentur erforderlich; es steht ihr eine gesonderte Vergütung zu.

20.4 Auch nach Vertragsende ist für die Nutzung von Leistungen der Agentur deren Zustimmung erforderlich. Im 1. Jahr nach Vertragsende: volle Vergütung; im 2. Jahr: 50 %; im 3. Jahr: 25 %. Ab dem 4. Jahr entfällt die Vergütungspflicht.

20.5 Bei widerrechtlicher Nutzung haftet der Kunde in Höhe des Doppelten des angemessenen Honorars.

21. Kennzeichnung

21.1 Die Agentur ist berechtigt, auf Werbemitteln und Werbemaßnahmen auf sich und den Urheber hinzuweisen.

21.2 Die Agentur ist – vorbehaltlich eines jederzeit möglichen schriftlichen Widerrufs des Kunden – berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und ihrer Website mit Namen und Firmenlogo auf die bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

22. Online-Generatoren und Werkzeuge

22.1 Die von der Agentur angebotenen Online-Generatoren und Werkzeuge (z.B. Impressum-Generator, Datenschutz-Generator) wurden mit größter Sorgfalt entwickelt und gepflegt.

22.2 Diese Generatoren ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Mit der Nutzung eines solchen Tools wird der Agentur keinerlei Rechtsbetreuung übertragen. Jeder Einsatz erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers. Die Agentur übernimmt keine Haftung für die rechtliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der generierten Inhalte im konkreten Einzelfall.

22.3 Für rechtlich verbindliche Dokumente empfiehlt die Agentur ausdrücklich die Inanspruchnahme eines qualifizierten Rechtsanwalts.

23. Bewertungen und üble Nachrede

23.1 Es steht jedem Kunden von idigIT frei, Bewertungen – auch auf externen Portalen – wahrheitsgemäß zu hinterlassen. Bewertungen werden von der Agentur nicht zensiert oder beeinflusst.

23.2 Bewertungen müssen jedoch die gesamte Geschäftsbeziehung in ihrer Gesamtheit widerspiegeln. Es ist nicht zulässig, durch selektive Darstellung einzelner Teilbereiche einen verzerrten Gesamteindruck zu erwecken – insbesondere dann nicht, wenn dadurch eine schlechte Bewertung (weniger als 50 % des bestmöglichen Bewertungswertes) begründet werden soll, ohne dass diese den tatsächlichen Verlauf der Geschäftsbeziehung repräsentiert.

23.3 Sollte eine Bewertung als üble Nachrede, Verleumdung oder unwahre Tatsachenbehauptung im Sinne der österreichischen Rechtslage (§ 111 ff. StGB, § 1330 ABGB) zu qualifizieren sein, behält sich die Agentur vor:

  • rechtliche Schritte einzuleiten (zivilrechtlich und/oder strafrechtlich);
  • die nachgewiesenen Kosten für die Entfernung der Bewertung (z.B. Rechtsanwaltskosten, Plattformgebühren) in Rechnung zu stellen;
  • einen pauschalen Schadenersatz von EUR 25.000,– für entgangene Aufträge und Reputationsschäden durch diese Bewertung geltend zu machen.

 

23.4 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Geltendmachung dieses Schadenersatzes unabhängig davon erfolgt, ob ein konkreter entgangener Auftrag im Einzelfall nachgewiesen werden kann. Der Pauschalbetrag dient als Mindestschätzung für typische Reputations- und Geschäftsschäden durch üble Nachrede in der Digitalbranche.

24. Betriebsgeheimnisse und Vertraulichkeit

24.1 Beiden Vertragsparteien ist bekannt, dass im Rahmen der Zusammenarbeit Betriebsgeheimnisse der Agentur – insbesondere Geschäftsmodelle, Prozesse, Preisstrukturen, Lieferantenbeziehungen, technische Lösungen, interne Abläufe sowie sonstige vertrauliche Informationen – bekannt werden können. Der Kunde ist verpflichtet, über alle derartigen Informationen strenges Stillschweigen zu wahren.

24.2 Es ist dem Kunden ausdrücklich untersagt, Betriebsgeheimnisse der Agentur Dritten zugänglich zu machen, zu veröffentlichen, weiterzugeben oder in irgendeiner Art und Weise wirtschaftlich zu verwerten – weder während der Vertragslaufzeit noch nach deren Beendigung. Dies gilt unabhängig davon, ob die Informationen als vertraulich gekennzeichnet wurden.

24.3 Sollte dem Kunden bekannt werden oder der begründete Verdacht bestehen, dass Betriebsgeheimnisse der Agentur ohne deren Wissen oder Zustimmung Dritten bekannt geworden sind oder zu werden drohen – insbesondere wenn dies nicht durch eine absichtliche Offenlegung seitens der Agentur im Rahmen der Zusammenarbeit verursacht wurde – so ist die Agentur hiervüber unverzüglich und schriftlich zu informieren, um eine schnellstmögliche Schadenbegrenzung zu ermöglichen.

24.4 Verstöße gegen diese Vertraulichkeitspflicht können zivilrechtliche Schadenersatzansprüche begründen und berechtigen die Agentur zur sofortigen außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses. Das Recht zur Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt unberührt.

25. Gewährleistung

25.1 Der Kunde hat Mängel an übergebenen Projekten oder erbrachten Tätigkeiten innerhalb von 10 Tagen nach Übergabe oder Abnahme per E-Mail unter Beifügung eines nachvollziehbaren Mängelberichts schriftlich zu rügen. Mängel, die nicht fristgerecht gerügt werden, gelten als anerkannt.

25.2 Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge hat die Agentur ab Erhalt und Kenntnisnahme 20 Werktage (Samstage ausgenommen) Zeit zur Mängelbehebung, Nachfristsetzung oder Rechnungsminderung. Die Agentur kann die Verbesserung verweigern, wenn diese unmöglich oder mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden ist.

25.3 Für geleistete Programmiertätigkeiten sowie Konfigurationen von Websites oder Plugins gilt eine 6-monatige Gewährleistung auf Funktionalität und bestimmungsgemäße Nutzung. Bei Fehlverhalten oder Fehlkonfigurationen ist die Agentur unverzüglich, schriftlich und umfassend zu informieren. Auch hierfür gilt eine Mängelbehebungsfrist von 20 Werktagen (Samstage ausgenommen) ab Kenntnisnahme.

25.4 Es obliegt dem Kunden, die Leistungen auf ihre rechtliche Zulässigkeit zu prüfen. Die Agentur haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, die vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.

25.5 Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Das Regressrecht gemäß § 933b Abs. 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung.

26. Haftung und Produkthaftung

26.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur und ihrer Mitarbeiter, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen für Sach- oder Vermögensschäden ausgeschlossen. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

26.2 Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche Dritter aufgrund erbrachter Leistungen wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine Pflichtverletzung für sie nicht erkennbar war. Der Kunde hat die Agentur in solchen Fällen schad- und klaglos zu halten.

26.3 Schadenersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens, jedenfalls nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung. Ansprüche sind der Höhe nach auf den Netto-Auftragswert begrenzt.

26.4 Im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftet die Agentur bis zur Höhe des Auftragswerts, maximal jedoch EUR 5.000,00.

27. Angaben zur Vertragsdauer und Kündigung

27.1 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, sofern nicht schriftlich anderes vereinbart wurde.

27.2 Beide Parteien haben das Recht, den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende eines Kalendermonats schriftlich zu kündigen.

27.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

27.4 Im Falle einer Kündigung sind alle bis dahin erbrachten Leistungen und angefallenen Kosten gemäß den vereinbarten Honoraren zu vergüten.

27.5 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde alle Materialien, Unterlagen und Informationen der Agentur unverzüglich zurückzugeben oder nachweislich zu löschen.

27.6 Diese Regelungen gelten nicht für ausdrücklich als befristet abgeschlossene Verträge.

27.7 Beide Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Vertraulichkeit und Geheimhaltung aller Geschäftsgeheimnisse, die im Rahmen der Vertragsdurchführung bekanntwerden. Diese Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus.

28. Datenschutz

Die Agentur und ihre Mitarbeiter haben personenbezogene Daten aus Datenverarbeitungen, die ihnen auf Grund ihrer beruflichen Beschäftigung anvertraut wurden oder zugänglich geworden sind, gemäß DSGVO und DSG geheim zu halten, soweit kein rechtlich zulässiger Grund zur Übermittlung besteht (Datengeheimnis). Mitarbeiter werden hierüber und über allfällige Folgen eines Verstoßes belehrt.

29. Anzuwendendes Recht

Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten Rechte, Pflichten und Ansprüche unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen sowie des UN-Kaufrechts (CISG).

30. Erfüllungsort und Gerichtsstand

30.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Agentur die Ware dem Beförderungsunternehmen übergeben hat.

30.2 Für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht vereinbart. Die Agentur ist berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

30.3 Soweit in diesem Vertrag personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise.